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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 962343
07.04.2017|Projekt-ID 153937|Meldungsnummer 962343|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  07.04.2017
Publikationsdatum Simap: 07.04.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW
Beschaffungsstelle/Organisator: Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW,  zu Hdn. von Beatrice Appius, Direktorin, Feldstrasse 110,  8036  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 415 73 33,  E-Mail:  beatrice.appius@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Interimistische externe Unterstützung und Bauherrenberatung (2017 und 2018)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71530000 - Beratung im Bauwesen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Immopro AG, Alderstrasse 40,  8034  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 260'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: § 10 Abs. 1 lit. d und c SubmV

Aufgrund unerwarteter Personalabgänge ist die SAW auf eine interimistische externe Unterstützung und Bauherrenberatung für die Jahre 2017 und 2018 angewiesen. Für eine sinnvolle Unterstützung kommt nur eine Anbieterin in Frage.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.02.2017

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung der Präsidentin der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW vom 15. Februar 2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.