Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
07.04.2017 Publikationsdatum Simap: 07.04.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW
Beschaffungsstelle/Organisator: Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW,
zu Hdn. von
Beatrice Appius, Direktorin, Feldstrasse 110,
8036
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 415 73 33,
E-Mail:
beatrice.appius@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Interimistische externe Unterstützung und Bauherrenberatung (2017 und 2018)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71530000 - Beratung im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Immopro AG, Alderstrasse 40,
8034
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 260'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: § 10 Abs. 1 lit. d und c SubmV
Aufgrund unerwarteter Personalabgänge ist die SAW auf eine interimistische externe Unterstützung und Bauherrenberatung für die Jahre 2017 und 2018 angewiesen. Für eine sinnvolle Unterstützung kommt nur eine Anbieterin in Frage.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.02.2017
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung der Präsidentin der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW vom 15. Februar 2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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