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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 962869
13.04.2017|Projekt-ID 154131|Meldungsnummer 962869|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  13.04.2017
Publikationsdatum Simap: 13.04.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich 1,  zu Hdn. von Magnus Zwyssig, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  magnus.zwyssig@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schulhaus Scheller-Areal (Mietobjekt), Schellerstrasse, 8620 Wetzikon; BKP 591.01 Honorar GP für SAB, AS

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Uas Unternehmen für Architektur+ / Städtebau AG, Feldstrasse 133,  8004  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 216'000.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Begründung gem. §10 Abs. 1 lit. c. SVO
technische oder künstlerische Besonderheiten
§10 Abs. 1 lit. f. SVO
Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.03.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.