Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.04.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Bern, Waisenhausplatz 32, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen@police.be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- REZ Firewalls
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45232332 - Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Swisscom (Schweiz AG), Alte Tiefenaustrasse 6,
3048
Worblaufen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 444'445.80 mit MWSt.8% Bemerkung: Im Preis enthalten sind einmalige Projektkosten von CHF 42'748.00 sowie für den Betrieb wiederkehrende jährliche Kosten von CHF 100'424.45 während 4 Jahren, ausmachend CHF 401'697.80
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Infrastruktur der Firewall der Regionalen Einsatzzentralen (REZ) ist veraltet und muss erneuert werden. Die REZ Firewalls sind Bestandteil der REZ-LAN/WAN Infrastruktur. Die REZ Infrastruktur wird bereits heute von der Swisscom betrieben.
Der Ersatz der Firewalls muss von der Zuschlagsempfängerin erbracht werden, da nur dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material sowie die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet ist (Art. 7 Abs. 3 lit. f ÖBV).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.04.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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