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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 963923
21.04.2017|Projekt-ID 142136|Meldungsnummer 963923|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  21.04.2017
Publikationsdatum Simap: 21.04.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von -, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

71071 VBZ Busgarage Hardau
Beschaffungs-Nr 369
Kurze Beschreibung: BKP 369 Motorfahrzeugkontroll-Prüfstand

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 369 - Uebriges

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: KSU A-Technik AG, Lägernstrasse 11,  5610  Wohlen AG,  Schweiz
Preis:  CHF 852'211.30 mit MWSt.8%
Bemerkung: Der angegebene Preis beinhaltet die Kosten für den Grundauftrag und die Optionen und war für die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" massgebend. Mit Beschluss des Vorstehers des Hochbaudepartements wurden die Ausgaben für den Grundauftrag bewilligt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.07.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 921633

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.04.2017

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 170148 des Vorstehers des Hochbaudepartements

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.