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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 964273
14.04.2017|Projekt-ID 147994|Meldungsnummer 964273|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.04.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Immobilien
Development Bahnproduktion,  zu Hdn. von Vivien Sohn, Vulkanplatz 11,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  vivien.sohn@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung und Umbau der Unterhaltsanlage F (UA F), Zürich - Schreinerarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 273 - Schreinerarbeiten,
258 - Kücheneinrichtungen,
2730 - Innentüren,
2732 - Innere Verglasungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Arthur Girardi AG, Maienbrunnenstrasse 5,  8908  Hedingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 249'665.34 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der geforderten Kriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.11.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 941569

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.04.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.