Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
22.04.2017 Publikationsdatum Simap: 22.04.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Städtebau & Architektur, Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11,
4001
Basel,
Schweiz,
Telefon:
061 267 91 76,
E-Mail:
kfoeb@bs.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BG Erweiterung Gefängnis Bässlergut, BKP 221 Fenster aus Metall und BKP 228 Sonnenstoren
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45216113 - Bau von Gefängnissen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Enderli Metallbau AG,
8302
Kloten,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'138'610.15 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe erfolgt gemäss § 19 Abs. 1 lit. b BeG im freihändigen Verfahren.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.04.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an das Bau- und Verkehrsdepartement, Fachstelle für Submissionen, Münsterplatz 11, 4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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