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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 964887
21.04.2017|Projekt-ID 147538|Meldungsnummer 964887|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.04.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Office fédéral des routes OFROU,
Division Infrastructure routière Ouest, Filiale Thun,  zu Hdn. von "Ne pas ouvrir - documents d'appel d'offres, N09.58 080331 EP Martigny – Giratoire Martigny - Fully", Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 468 24 00,  Fax:  +41 (0) 58 468 25 90,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N09.58 080331 EP Martigny – Giratoire Martigny - Fully

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233128 - Bau von Verkehrskreiseln

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Implenia Schweiz AG, Rue des Finettes 54,  1920  Martigny,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 554'571.20 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund des sehr tiefen Angebots des Erstplatzierten sowie der genügenden Erfüllung der übrigen Zuschlagskriterien, liegt das Angebot im ersten Rang.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.01.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 940449

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.03.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.