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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 965667
26.05.2017|Projekt-ID 144914|Meldungsnummer 965667|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  26.05.2017
Publikationsdatum Simap: 26.05.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Services
Projekteinkauf, SEP,  zu Hdn. von Armin Mächler, Tramstrasse 35,  CH-8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 319 45 03,  E-Mail:  armin.maechler@ewz.ch,  URL www.ewz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

KW Rothenbrunnen, Erneuerung Korrosionsschutz
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: Erneuerung der Innen- und Aussenflächen im Bereich der Rohrbrücke Solis

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45442000 - Auftrag von Schutzanstrichen

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Koschutz Oberflächentechnik GmbH,  4615  Holzhausen,  Österreich
Preis:  CHF 412'035.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.10.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 931437

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.05.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.4 Sonstige Angaben

Die Anbieter wurden am 23. Mai 2017 schriftlich informiert.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden/ Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.