Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
05.05.2017 Publikationsdatum Simap: 05.05.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ewz, Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ewz, Elektrizitätswerk der Stadt Zürich Services Projekteinkauf, SEP,
zu Hdn. von
Timothy Schönenberger, Tramstrasse 35,
CH-8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 319 27 29,
E-Mail:
Timothy.Schoenenberger@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ewz Zürich, Entsorgung und Recycling von Industrie- und Sonderabfällen, Jahresbedarf 2017-2019, inkl. Option für die Jahre 2020-2022
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Kamu AG, Weidstrasse 33,
8909
Zürich,
Schweiz
Preis:
CHF 1'628'240.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.05.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer
904183
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.04.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- Die Anbieter wurden am 27.04.2017 schriftlich informiert.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|