Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
05.05.2017 Publikationsdatum Simap: 05.05.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Dienstabteilung Verkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Dienstabteilung Verkehr, Mühlegasse 18/22,
8021
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 411 88 01,
Fax:
+41 44 411 89 01,
E-Mail:
dav-beschaffung@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Schaffhauserstrasse zwischen Felsenrainweg und Schleife Seebach, Anpassungen und Erweiterungen an zwei Verkehrsregelungsanlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34996000 - Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr, | | 34996100 - Ampeln, | | 35262000 - Signalanlagen zur Verkehrssteuerung an Kreuzungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bergauer Signalbau AG, Flughofstrasse 51,
8152
Glattbrugg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 449'421.80 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.02.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer
954211
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.04.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Eröffnung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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