Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.05.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien,
zu Hdn. von
Marianne Zürcher, Blumenbergstrasse 39,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 464 77 35,
E-Mail:
marianne.zuercher@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- DNA-A/2485: BKP 261 Aufzüge - Frauenfeld
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 261 - Aufzüge |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 743 - Aufzüge für Geschäftshäuser, Hotels und Krankenhäuser |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Otis SA, Bahnhofstrasse 3,
8305
Dietlikon,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 525'397.85
bis 728'460.00
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.11.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
941077
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.04.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Die Vergabe erfolgt vorbehältlich der Baufreigabe.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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