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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 969073
26.05.2017|Projekt-ID 151651|Meldungsnummer 969073|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  26.05.2017
Publikationsdatum Simap: 26.05.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Wasserwerk Reinach und Umgebung
Beschaffungsstelle/Organisator: SUTTER Ingenieur- und Planungsbüro AG,  zu Hdn. von Marco Schwob, Rufsteinweg 1,  4410  Liestal,  Schweiz,  Telefon:  061 935 10 57,  E-Mail:  marco.schwob@sutter-ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Transitleitung Birstal, Los 2 (Rohrleitungsbau)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44160000 - Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Normpositionen-Katalog (NPK): 411 - Werkleitungen für Wasser und Gas

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Heinis AG, Gewerbestrasse 16,  4105  Biel-Benken BL,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'299'316.45 mit MWSt.8%
Bemerkung: Vorbehalten bleibt die allseitige Unterzeichnung des Werkvertrags.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.02.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 954427

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.05.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gemäss Publikation im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft.
Gegen diese Entscheide kann innert 10 Tagen, nach der Publikation im Amtsblatt gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.