Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
26.05.2017 Publikationsdatum Simap: 26.05.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband ARA Fehraltorf-Russikon
Beschaffungsstelle/Organisator: Zweckverband ARA Fehraltorf-Russikon, Kempttalstrasse 54,
8320
Fehraltorf,
Schweiz,
E-Mail:
bauamt@fehraltorf.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ARA Fehraltorf-Russikon | Ausbau Biologie
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ingenieurbüro Gujer AG, Hofwisenstrasse 50a,
8153
Rümlang,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 320'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: § 10 Abs. 1 lit d und f Submissionsverordnung
Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Projektverantwortlichen. Das Ingenieurbüro Gujer AG ist als Planer bereits im Projekt involviert und weist vertiefte Vorkenntnisse über das Projekt auf. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Bauprojekt termingerecht im August 2017 der Bauherrschaft abgegeben werden kann. § 10 lit. g SVO gemäss Publikation vom 26.08.2016
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.05.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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