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26.05.2017|Projekt-ID 156093|Meldungsnummer 969747|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  26.05.2017
Publikationsdatum Simap: 26.05.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG Airfield Maintenance, Tiefbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG
Airfield Maintenance, Tiefbau,  zu Hdn. von Daniel Deltchev, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  043 816 47 12,  E-Mail:  daniel.deltchev@zurich-airport.com

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

09.06.2017
Bemerkungen: Es findet keine Begehung statt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.06.2017 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)

1.5 Datum der Offertöffnung:

03.07.2017, Uhrzeit:  11:00, Bemerkungen:  Das vollständige, unterzeichnete Angebot ist im verschlossenen Couvert deutlich mit dem Stichwort "Angebot P17PR002.01, Rollweg Mike, Ersatz Deckbelag" und "Nicht öffnen" zu vermerken und muss gemäss Frist beim Eingabeort eingereicht sein. Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

P17PR002.01 / Rollweg Mike, Ersatz Deckbelag

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

P17PR002.01

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45235000 - Bauarbeiten für Flugplätze, Start- und Landebahnen und Rollfelder
Baukostenplannummer (BKP): 6 - Reserve
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
223 - Belagsarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die bestehende Asphaltdeckschicht Rollweg Mike weist infolge Alterung z.T. Risse und Ausmagerungen an der Oberfläche auf. Um die Gebrauchstauglichkeit und Verkehrssicherheit der Anlage zu gewährleisten, ist im Zeitraum 20.08.2017 bis 28.09.2017 (definitiver Ausführungstermin gemäss Vorschlag Anbieter) die bestehende bituminöse Deckschicht abzufräsen und durch eine neue Asphaltdeckschicht zu ersetzen (inkl. sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten).
Hauptmengen:
-Deckbelagsersatz TWY Mikeca. 10‘000 m2
-Fugen (exkl. Befeuerung)ca. 780 m

2.7 Ort der Ausführung

Flughafen Zürich

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

6 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 70% 
Schlüsselpersonen  Gewichtung 20% 
Technischer Bericht  Gewichtung 10% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 20.08.2017 und Ende 28.09.2017

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Erfüllung der Eignungskriterien (vgl. 3.7)

3.3 Zahlungsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für
Bauprojekte der Flughafen Zürich AG

3.5 Bietergemeinschaft

Sind zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Sind zugelassen. Max. Leistungserbringung durch Subunternehmer (exkl. Materiallieferung) von 50%.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und fachliche Leistungsfähigkeit:
- Nachweis, dass der mittlere Jahresumsatz (Summe der beteiligten ARGE-Partner) in den Jahren 2012 bis 2016 min. CHF 5 Mio. beträgt.
- Nachweis / Bestätigung der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (Baustellenchef und Chefpolier) über die Gesamtbearbeitungszeit des Projektes.
- Erfahrung und Fachkompetenz: Min. 2 Referenzprojekte während der letzten 5 Jahre (Fertigstellung in den Jahren 2012 bis 2016), mit vergleichbarer Bauart, Bausumme und Komplexität.
- Bonität: Bestätigung der Hausbank, Auszug Betreibungsregister (nicht älter als 1 Jahr).

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 23.06.2017
Kosten :   CHF 100.00
Zahlungsbedingungen: - Kosten Download SIMAP CHF 0; - Kosten Papierversion CHF 100

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch,
oder zu beziehen von folgender Adresse:
F. Preisig AG,  zu Hdn. von Olivier Leuenberger, Grünhaldenstrasse 6,  8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 308 85 85,  Fax:  044 308 85 80,  E-Mail:  olivier.leuenberger@preisigag.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 26.05.2017  bis  23.06.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen in Papierform können bei obiger Adresse abgeholt werden. Es findet kein Postversand statt. Eine Voranmeldung während den üblichen Bürozeiten ist zwingend.

Die Submissionsunterlagen werden gegen Bezahlung einer Gebühr von CHF 100.- ausgehändigt bzw. können bei der Kontaktstelle abgeholt werden (beim Abholen zu bezahlen). Die Bezugsgebühr wird nicht zurückerstattet.

Die nicht berücksichtigten Angebote können bei der Bezugsquelle innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Beendigung der Beschwerdefrist abgeholt werden. Dossiers, die nicht abgeholt werden, können von der ausschreibenden Stelle vernichtet werden.

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Keine

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.