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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 969827
26.05.2017|Projekt-ID 156119|Meldungsnummer 969827|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  26.05.2017
Publikationsdatum Simap: 26.05.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 54 62,  E-Mail:  staedtebau@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Theater Winterthur, Sofortmassnahmen 2016-2018, Vergabe BKP 230 Elektroarbeiten und BKP 332 Bühnentechnik Installation

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311200 - Elektroinstallationsarbeiten,
45315100 - Elektrotechnikinstallation,
45232200 - Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
Baukostenplannummer (BKP): 23 - Elektroanlagen,
332 - Starkstrominstallationen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Volta AG, Gewerbestrasse 4,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 270'000.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrags kann nur diese Firma die benötigten Ergänzungsarbeiten ausführen und es gibt keine angemessene Alternative (§ 10 Abs. 1 lit. c SVO).

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.05.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.