Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
02.06.2017 Publikationsdatum Simap: 02.06.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Airfield Maintenance, Tiefbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG Airfield Maintenance, Tiefbau,
zu Hdn. von
Jacques Meier, Postfach,
8058
Zürich Flughafen,
Schweiz,
E-Mail:
jacques.meier@zurich-airport.com
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 13.06.2017
- Bemerkungen: Fragen sind bis am 13.06.2017 auf simap.ch einzureichen. Alle Fragen und Antworten werden bis am 21.06.2016 anonymisiert auf simap.ch veröffentlicht.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 26.06.2017 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das vollständige, unterzeichnete Angebot ist im verschlossenen Couvert deutlich mit dem Stichwort «P16PH030, ELP, Ingenieurleistungen Elekto» und "Nicht öffnen" zu vermerken und muss gemäss Frist beim Eingabeort eingereicht sein. Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel).
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.06.2017, Ort:
Zürich-Flughafen, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung landseitige Passagierflächen (ELP) Ingenieurleistungen Elektro - Perimeterfreilegung Ingenieurleistungen, SIA 103, Phasen 32 bis 53
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- P16PH030
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
Baukostenplannummer (BKP): | 293 - Elektroingenieur |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Ausschreibung hat die Ingenieurleistungen für die Aufhebung oder Umlegung von Werkleitungen und Medienkanäle sowie Umlegung von Verkehrsflächen und Infrastrukturbauwerken und das Bereitstellen von Provisorien zum Inhalt
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Flughafen Zürich
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.08.2017, Ende: 31.12.2023
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.08.2017 und Ende 29.12.2023
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Erfüllung der Eignungskriterien
3.2 Kautionen / Sicherheiten- ohne Angaben
3.3 Zahlungsbedingungen- ohne Angaben
3.4 Einzubeziehende Kosten- ohne Angaben
3.5 Bietergemeinschaft- Sind nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- Sind nicht zugelassen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten
:
CHF 0.00
Zahlungsbedingungen: ohne Angaben
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 02.06.2017
bis
21.06.2017 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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