Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.06.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 100049 N1/38, 42 Ausbau Nordumfahrung Zürich BSA, D-3.2, Strahlventilatoren
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 39717100 - Ventilatoren |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: TLT-Turbo GmbH, Gleiwitzstr. 7,
66482
Zweibrücken,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'381'557.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller geeigneten Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte nicht nur durch den günstigsten Preis, sondern auch durch eine genügende Bewertung über alle Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.02.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
952273
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.06.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.4 Sonstige Angaben- 5 Angebote, davon 2 Ausschlüsse
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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