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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 971577
12.06.2017|Projekt-ID 156546|Meldungsnummer 971577|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.06.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale, settore Supporto,  zu Hdn. von "N13 Tunnel Crapteig Erhöhung TUSI", Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 Tunnel Crapteig Erhöhung TUSI

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: IG TUSI Crapteig c/o Brüniger + Co. AG, Kasernenstr. 95, Postfach 72,  7007  Chur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 635'594.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Mitglieder der IG TUSI Crapteig: Brüniger + Co. AG Chur + HBI Haerter AG Zürich + AF TOSCANO AG (ehemals Edy Toscano AG) Chur.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art 13 Abs. 1 lit. c VöB.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.06.2017

4.4 Sonstige Angaben

--

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.