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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 971719
20.06.2017|Projekt-ID 147161|Meldungsnummer 971719|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.06.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Personenverkehr P-OP-FSE-SE-SEF,  zu Hdn. von Alexander Schweizer, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 78 760 01 60,  E-Mail:  x002751@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

GLEITSCHUTZSYSTEME ERSATZ IC2020

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Knorr-Bremse Rail Systems Schweiz AG, Mandachstrasse 50,  8155  Niederhasli,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'141'400.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das die Zuschlagskriterien am besten erfüllende und insgesamt wirtschaftlichste Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.12.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 938587

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.06.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.