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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 973611
03.07.2017|Projekt-ID 157207|Meldungsnummer 973611|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.07.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Biel und Stadt Nidau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Biel, Stadtplanung,  zu Hdn. von Florence Schmoll, Zentralstrasse 49,  2501  Biel,  Schweiz,  Telefon:  032 326 16 35,  Fax:  032 326 16 92,  E-Mail:  florence.schmoll@biel-bienne.ch,  URL www.biel-bienne.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Städtebauliche Begleitplanung A5: Unterstützung Projektleitung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Haag Hähnle GmbH, Rechberger-Strasse 5,  20502  Biel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 88'000.00 mit MWSt.8%
Bemerkung: inkl. MwSt. und Nebenkosten

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe erfolgt für zusätzliche Dienstleistungen des ursprünglichen Zuschlagsempfängers, die zur Erweiterung bereits erbrachter Dienstleistungen bestimmt sind und von keinem anderen Anbieter erbracht werden können.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.05.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.