Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.07.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Biel und Stadt Nidau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Biel, Stadtplanung,
zu Hdn. von
Florence Schmoll, Zentralstrasse 49,
2501
Biel,
Schweiz,
Telefon:
032 326 16 35,
Fax:
032 326 16 92,
E-Mail:
florence.schmoll@biel-bienne.ch,
URL
www.biel-bienne.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Städtebauliche Begleitplanung A5: Unterstützung Projektleitung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Haag Hähnle GmbH, Rechberger-Strasse 5,
20502
Biel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 88'000.00 mit MWSt.8% Bemerkung: inkl. MwSt. und Nebenkosten
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe erfolgt für zusätzliche Dienstleistungen des ursprünglichen Zuschlagsempfängers, die zur Erweiterung bereits erbrachter Dienstleistungen bestimmt sind und von keinem anderen Anbieter erbracht werden können.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.05.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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