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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 973953
22.06.2017|Projekt-ID 153445|Meldungsnummer 973953|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.06.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,  zu Hdn. von Marco Frigerio, Dammstrasse 3,  5070  Frick,  Schweiz,  E-Mail:  marco.frigerio@swissgrid.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Pradella - La Punt, Tiefbauarbeiten
Los-Nr 1, 2
Kurze Beschreibung: Fundamentverstärkung und Wehrsteinsanierung im Oberengadin, Fundamentverstärkung und Wehrsteinsanierung Unterengadin

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE Leitung Pradella, Nicol. Hartmann & Cie. AG / Foffa Conrad AG /Bezzola Denoth AG, c/o Foffa Conrad AG, Schneschna 294,  7530  Zernez,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 6'829'795.24 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund die Bewertung sämtlicher Zuschlagkriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.03.2017
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 960833

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.06.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.