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07.07.2017|Projekt-ID 157349|Meldungsnummer 974111|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 07.07.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Energie, Energie Operations
Beschaffungsstelle/Organisator: Projekte und Technik,  zu Hdn. von Jolanda Hell, Industriestrasse 1,  3052  Zollikofen,  Schweiz,  E-Mail:  jolanda.hell@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur Einkauf, Supply Chain, Produktion
Einkauf Bauprojekte,  zu Hdn. von Claudio Piffaretti, Industriestrasse 1,  3052  Zollikofen,  Schweiz,  E-Mail:  claudio.piffaretti@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.08.2017
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen.
Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen wird allen Anbietern auf www.simap.ch ab KW 34/2017 zur Verfügung gestellt.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 22.09.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Termin für die vorbefassten Anbeiter : 12.09.2017

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland oder eines international anerkannten Kurierdienstes (z.B. DHL, TNT etc.).
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland oder eines international anerkannten Kurierdienstes (z.B. DHL, TNT etc.) ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung oder Dienstes spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (claudio.piffaretti@sbb.ch) der SBB AG zu melden.
Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Versandes muss zwingend durch den Anbieter sichergestellt werden.
Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN /
132 kV Übertragungsleitung Muttenz-Delémont Ausführungsplanung Phase 41-53“

1.5 Datum der Offertöffnung:

27.09.2017, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnungen sind bei der SBB AG nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

132 kV Übertragungsleitung Muttenz-Delémont Ausführungsplanung Phase 41-53

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1119145

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführungsplanung der Freileitung SBB 132 kV für die beiden Teilprojekte Aesch – Laufen und Laufen – Delémont. Gegenstände des vorgesehenen Vertrags sind die Ausschreibung der Ausführung, die Ausführungsplanung, die Begleitung der Ausführung und die Inbetriebnahme der beiden Abschnitte.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Zwischen Muttenz und Delémont

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2018, Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1 : Preis  Gewichtung 50% 
ZK2 : Verständnis des Auftrages  Gewichtung 30% 
ZK3 : Referenzen des Gesamtprojektleiters/Fachplaners Übertragungsleitungen  Gewichtung 10% 
ZK4 : Referenzen des örtlichen Bau- und Montageleiters  Gewichtung 10% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten sind unter den in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Bedingungen zulässig.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2018 und Ende 31.12.2021

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.

3.6 Subunternehmer

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Erfahrung in der Führung und Koordination von Projekten im Bereich Freileitungsanlagen ab 50 kV
EK2: Erfahrung in der örtlichen Bauleitung von Projekten im Bereich Freileitungsanlagen ab 50 kV
EK3: Angemessene Grösse des Anbieters bzw. der ARGE in den ausgeschriebenen Fachbereichen

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NEK1: Zwei Referenzen der letzten fünf Jahre von vergleichbaren Projekten des Anbieters (resp. eines Mitgliedes der Planergemeinschaft), wobei die relevanten SIA-Phasen (41-53) abgeschlossen sein müssen. Bewertungsrelevant für die Vergleichbarkeit sind unter anderem folgende Punkte:
- Vergleichbare technische Komplexität
- Nähe zu Hochspannungsanlagen in Betrieb
- Nähe zu Bahnanlagen in Betrieb
- Umgang mit Rückbau von Beton- und Stahlvollwandmasten sowie Tiefbauten
(Die beiden Projekte müssen zusammen betrachtet die obenerwähnten Bewertungspunkte erfüllenen)

NEK2: Zwei Referenzen der letzten fünf Jahre von vergleichbaren Projekten des Anbieters (resp. eines Mitgliedes der Planergemeinschaft), wobei die Ausführung abgeschlossen sein muss. Bewertungsrelevant für die Vergleichbarkeit sind unter anderem folgende Punkte:
- Vergleichbare technische Komplexität
- Nähe zu Hochspannungsanlagen in Betrieb
- Nähe zu Bahnanlagen in Betrieb
- Umgang mit Rückbau von Beton- und Stahlvollwandmasten sowie Tiefbauten
(Die beiden Projekte müssen zusammen betrachtet die obenerwähnten Bewertungspunkte erfüllen)

NEK3: Gesamtumsatz/Jahr des Anbieters der letzten drei Jahre im Bereich Freileitungsanlagen.
Das Verhältnis des Angebotspreises zum Jahresumsatz des Anbieters darf 30% nicht überschreiten.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Kosten: keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen

4.3 Begehungen

Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Die Firma AF-Consult Switzerland AG hat das Auflageprojekt / Bauprojekt für den Abschnitt Aesch – Laufen in CH-5405 Baden-Dättwil erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen.
Die Firma Axpo Power AG hat das Auflageprojekt / Bauprojekt für den Abschnitt Laufen – Delémont in CH-5401 Baden erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen.
Die durch die beiden Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen endet am 12.09.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die beiden Firmen AF-Consult Switzerland AG und Axpo Power AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB)

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.