Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.06.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
"Nicht öffnen - Offertunterlagen, N08.52 EP Spiez - Interlaken West, Bauherrenvermessung", Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 468 24 00,
Fax:
+41 (0) 58 468 25 90,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bauherrenvermesser für das Erhaltungsprojekt N08.52 EP Spiez - Interlaken West für die Phasen globales Erhaltungskonzept bis Realisierung, Inbetriebnahme/Abschluss.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71355000 - Vermessungsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Terra Vermessungen AG, Ahornweg 3,
5504
Othmarsingen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 670'670.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund des tiefsten Angebots des Erstplatzierten, der guten Eignung der Schlüsselpersonen sowie der guten bis sehr guten Qualität der Aufgabenanalyse, des Vorgehensvorschlags, des QM-Konzepts und der Risikoanalyse liegt das Angebot im ersten Rang.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.03.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
960039
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.06.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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