Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 974683
30.06.2017|Projekt-ID 153703|Meldungsnummer 974683|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  30.06.2017
Publikationsdatum Simap: 30.06.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich Baudirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich, Baudirektion
Tiefbauamt / Strasseninspektorat / Gebietseinheit VII, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  tba.strassen@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Holzschlagarbeiten / Heckenpflege 2017/2018 - 2019/2020
Los-Nr: 2
Kurze Beschreibung: A3, Wollerau - Reichenburg, km 127.500 - 150.250

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  77211100 - Holzfällung,
77340000 - Baum- und Heckenschnitt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: N.U.P. Umweltpflegetechnik GmbH, Riedhofstrasse 158,  8408  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 193'845.95 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.03.2017
Meldungsnummer 961597

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.06.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.