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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 974831
30.06.2017|Projekt-ID 151944|Meldungsnummer 974831|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.06.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien,  zu Hdn. von Marianne Zürcher, Blumenbergstrasse 39,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 77 35,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

DNA-A/2485: BKP 215.5 Äussere Bekleidungen – Frauenfeld

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 2155 - Aeussere Bekleidungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Geilinger AG, Werkstrasse 20,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'141'321.30  bis  1'162'094.05 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.02.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 955427

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.06.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.