Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 976385
07.07.2017|Projekt-ID 153643|Meldungsnummer 976385|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.07.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital STS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Spital STS AG,  zu Hdn. von Martin Gut, Krankenhausstrasse 12,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  033 226 49 53,  E-Mail:  martin.gut@spitalstsag.ch,  URL www.spitalstsag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Submission Elektroanlagen, BKP 230, Burgstrasse 2

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311000 - Installation von Elektroanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 230 - Uebergangsposition

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Brunner & Imboden AG, Gurnigelstrasse 21,  3600  Thun,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'126'650.55 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Kriterien entsprechend das integral wirtschaftlichste Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.03.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 961353

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.07.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kanton Bern, Abteilung Beschwerden, Rathausgasse 1, 3011 Bern schriftlich angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.