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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 977413
21.07.2017|Projekt-ID 154657|Meldungsnummer 977413|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  21.07.2017
Publikationsdatum Simap: 21.07.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: kdmz
Beschaffungsstelle/Organisator: kdmz,  zu Hdn. von Stefan Sandmeier, Räffelstrasse 32,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  submission@kdmz.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Rahmenverträge Papierbeschaffung für MFP und Drucker 2017
Los-Nr 6
Kurze Beschreibung: Papier farbig, Frischfaser FSC, Format A4 und A3

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30197630 - Druckpapier,
30197643 - Fotokopierpapier,
30197642 - Kopierpapier und xerografisches Papier

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Lyreco Switzerland AG, Riedstrasse 4,  8953  Dietikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 18'360.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Das Los 6 betrifft gemäss Pflichtenheft Ziff. 2 die Beschaffung von „Papier farbig, Frischfaser FSC,“ im Umfang von 2.5 Mio. Blatt A4 und 0.1 Mio. Blatt A3.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Begründung:
-Wirtschaftlich günstigstes Angebot
-Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien ZK01, ZK02, ZK03 (Preis, Produktqualität, Leistungsfähigkeit Anbieter)

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.04.2017
Meldungsnummer 964545

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.07.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.