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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 978519
28.07.2017|Projekt-ID 156906|Meldungsnummer 978519|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  28.07.2017
Publikationsdatum Simap: 28.07.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband Schwimmbad Rafz-Wil
Beschaffungsstelle/Organisator: Zweckverband Schwimmbad Rafz-Wil,  zu Hdn. von Markus Berger, Dorfstrasse 7,  8197  Rafz,  Schweiz,  Telefon:  044 879 14 44,  Fax:  044 879 14 64,  E-Mail:  marc.bernasconi@rafz.ch,  URL www.freibad-rafz-wil.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 359 Badewassertechnik, Ersatz Grossteil bestehender Badewasseraufbereitung durch eine der aktuellen SIA-Norm 385/9 entsprechende Anlage.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45212212 - Bauarbeiten für Schwimmbäder
Baukostenplannummer (BKP): 359 - Uebriges

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bafilco AG, Dättnauerstrasse 19,  8406  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 755'780.10 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.06.2017
im Publikationsorgan: simap und Amtsblatt Kanton Zürich
Meldungsnummer 972637

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.07.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.4 Sonstige Angaben

Alle Offertsteller wurden mittels schriftlicher Verfügung der Schwimmbadkommission Rafz-Wil vom 18. Juli 2017 informiert.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.