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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 978593
12.10.2017|Projekt-ID 158585|Meldungsnummer 978593|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.10.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern Nationalstrassenbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern
Nationalstrassenbau,  zu Hdn. von Rigoberto Garcia, Reiterstrasse 11,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 35 11,  Fax:  031 633 35 80,  E-Mail:  info.tba@bve.be.ch,  URL www.bve.be.ch/tba

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Vergütung von Mehraufwand und zusätzlichen Leistungen des Projektverfassers Tunnel Büttenberg im Zuge der Realisierung des Ostast der Umfahrung Biel

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Emch+Berger AG Bern, Schlösslistrasse 23 / Pf 6025,  3001  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 543'702.65 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die beschriebene Beschaffung ist höher als der Schwellenwert von CHF 230'000.00 für die freihändige Vergabe von Nationalstrassenprojekten. Es handelt sich um Ergänzungen bereits vom Anbieter erbrachten Leistungen. Die Kontinuität der Dienstleistungen kann einzig so gewährleistet werden. Gemäss Artikel 7, Absatz 3, Buchstabe f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) wird der Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.10.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.