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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 978677
25.08.2017|Projekt-ID 158595|Meldungsnummer 978677|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  25.08.2017
Publikationsdatum Simap: 25.08.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Informatik Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator: Informatik Aargau,  zu Hdn. von Peter Ris, Bahnhofstrasse 96,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 835 11 47,  Fax:  062 835 10 10,  E-Mail:  submission.it@ag.ch,  URL www.ag.ch/itag

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.09.2017
Bemerkungen: Die Beantwortung erfolgt laufend auf www.simap.ch bis am 29. September 2017, 17:00 Uhr.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 05.10.2017 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Unterlagen bei der Vergabestelle (Adresse unter Ziff. 6.12), nicht der Poststempel

1.5 Datum der Offertöffnung:

05.10.2017, Uhrzeit:  14:00, Ort:  Aarau, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Kanton

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[22] Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Personalverleih Skype for Business Spezialistin/Spezialist 2018-2019/2020

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Vergabestelle einen Partner, welcher ihr eine ausgewiesene Fachkraft zur Sicherstellung des Betriebs der internen Kommunikationsplattform Skype for Business zur Verfügung stellt.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Aarau

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2018, Ende: 31.12.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um 1 Jahr ist möglich

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2018 und Ende 31.12.2019
Bemerkungen: Verlängerung um 1 Jahr möglich

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

gemäss Pflichtenheft

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

keine

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

gemäss SubmD SAR 150.910 des Kantons Aargau

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.