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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 978691
25.07.2017|Projekt-ID 153406|Meldungsnummer 978691|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.07.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Immobilien
Development, Bahnproduktion,  zu Hdn. von Remo Zamarian, Hilfikerstrasse 1,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  remo.zamarian@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Biel, Erweiterung der Serviceanlage (SA) Elektroinstallationen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 23 - Elektroanlagen
Normpositionen-Katalog (NPK): 500 - Elektro und Telekommunikation

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ETAVIS Beutler AG, Buchmattstrasse 5,  3400  Burgdorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'759'161.75 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag erfolgt aufgrund der besten Gesamtwirtschaftlichkeit.

70% Preis
30% Qualifikation Schlüsselpersonen

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.03.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 960469

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.07.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.