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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 979021
01.09.2017|Projekt-ID 156019|Meldungsnummer 979021|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  01.09.2017
Publikationsdatum Simap: 01.09.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Services
Projekteinkauf, SEP,  zu Hdn. von Daniel Metzger, Tramstrasse 35,  CH-8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 319 25 53,  E-Mail:  daniel.metzger@ewz.ch,  URL www.ewz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

HKW Aubrugg, Ersatz Niederspannungsinstallationen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45315600 - Niederspannungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Baumann, Koelliker AG, Badenerstrasse 329,  8003  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 467'077.05 ohne MWSt.
Bemerkung: Vergabe inkl. optionaler Installationen

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.05.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 969517

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.08.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.4 Sonstige Angaben

Die Anbieter wurden am 09.08.2017 schriftlich informiert.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.