Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.08.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS Netz AG, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
manuela.fuerst@bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung Schienen
-
Los-Nr
1, 2, 3, 4, 5
- Kurze Beschreibung: Langschienen
Profile: 46E1, 54E2, 54E6, 60E1, 60E2 Stahlgüte: R260, R350HT, R400HT oder vergleichbar, Kurzschienen Profil: 46E1 Stahlgüte: R260, R350HT, Kurzschienen Profile: 54E2, 54E6 Stahlgüte: R260, R350HT, Kurzschienen Profile: 60E1, 60E2 Stahlgüte: R260, R350HT, Kurz- und Langschienen Profile: 46E1, 54E2 Stahlgüte: R400HT oder vergleichbar
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33141760 - Schienen, | | 34946110 - Eisenbahnschienen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: voestalpine Schienen GmbH, Kerpelystraße 199,
8700
Leoben,
Österreich
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot überzeugte sowohl bezüglich Wirtschaftlichkeit als auch bei den qualitativen Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.03.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
956673
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.08.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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