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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 981413
18.08.2017|Projekt-ID 155780|Meldungsnummer 981413|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  18.08.2017
Publikationsdatum Simap: 18.08.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffung und Einkauf,  zu Hdn. von Matthias Peyer, Luggwegstrasse 65,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 411 41 72,  E-Mail:  matthias.peyer@vbz.ch,  URL www.vbz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung von Winkelprofilen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  03116100 - Naturkautschuk,
19710000 - Synthetischer Kautschuk,
44425200 - Gummidichtungen,
34312500 - Dichtungen,
44425000 - Ringe, Dichtungen, Stäbe und Vergussmassen,
44330000 - Stangen, Stäbe, Draht und Profile für den Einsatz im Bau,
44334000 - Profile

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Dätwyler Sealing Technologies Deutschland GmbH, Eisenacher Landstraße 70,  99880  Waltershausen,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 282'060.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Grundleistung inkl. optionale Verlängerung für 3 Jahre

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.05.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 968657

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.08.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, CH-8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die
Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die
angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.