Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.09.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Gesundheit BAG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 15 32,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (17043) 316 BAG-Bulletin
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 22000000 - Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Stämpfli AG, Wölflistrasse 1,
3001
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'652'172.50 ohne MWSt. Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Stämpfli AG. Die Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (ökologische Kriterien, Preis und Form des Angebots) hat die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Stämpfli AG ist insbesondere die generell höhere Bewertung der ökologischen Kriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.06.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
971135
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.09.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 972'364.50 - Optionen: CHF 679'808.00 Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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