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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 982767
26.08.2017|Projekt-ID 156063|Meldungsnummer 982767|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.08.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Informatikdienste,  zu Hdn. von Frau Katharina Leith, Stampfenbachstrasse 69,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  Gatt-wto@id.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferant für Eventtechnik an der ETH Zürich

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45315100 - Elektrotechnikinstallation

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: OnStage Showtechnik GmbH, Churerstrasse 162,  8808  Pfäffikon SZ,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'500'000.00 mit MWSt.8%
Bemerkung: Vertragslaufzeit: September 2017 bis Dezember 2022. Das Volumen für die Vertragslaufzeit beträgt CHF 1.5 Mio. (inkl. MWST).

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: höchste Punktzahl

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.05.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 969639

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.08.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.4 Sonstige Angaben

Vertragslaufzeit September 2017 bis Dezember 2022.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.