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11.09.2017|Projekt-ID 159925|Meldungsnummer 983557|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 11.09.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-OP-FSE-PTF-SEF,  zu Hdn. von Roland Schuler, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 402 29 04,  E-Mail:  roland.schuler@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-OP-FSE-PTF-SEF,  zu Hdn. von Roland Schuler, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 402 29 04,  E-Mail:  roland.schuler@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

25.09.2017
Bemerkungen: FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:
Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk ,Schiebebühne Nord, bis 25.9.2017 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.
Fragen, die nach diesem Termin eintreffen, werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

Details zu Fragen anlässlich der Begehung siehe Ziffer 4.5 der Publikation.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 23.10.2017 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

27.10.2017, Ort:  Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:  Nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

SCHIEBEBÜHNE NORD

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  42418100 - Förderwagenschieber und Schiebebühnen für Lokomotiven oder Waggons

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Beschaffung einer neuen Schiebebühne (inkl. Steuerung zur automatischen Standplatzpositionierung). Demontage und Palettierung der Komponenten (Verriegelung, Antriebseinheiten, Wagenbremse, Seilwinde und Lasermesssystem), sowie Rückbau und Entsorgung der Bestandsschiebebühne.
Der Gegenstand der Leistung umfasst somit die Projektierung, Herstellung, Lieferung, Einbringung, Montage und Inbetriebnahme der neuen Schiebebühne, als auch die Demontage und Palettierung der erwähnten Komponenten, sowie Entsorgung der Bestandsanlage.

2.7 Ort der Lieferung

SBB Industriewerk Olten

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Beschreibung der Verlängerung siehe Ziffer 2.9.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Eine Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere Phasen und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen und für eine Verlängerung des Vertrages bis zu 5 Jahren nach Vertragsunterzeichnung wird ausdrücklich vorbehalten.

Die SBB behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschliesslich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrundlage, aller Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen / Nachbestellrechte der SBB / Leistungsänderungen, Besondere Vereinbarungen und sonstigen Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten
Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Vertrag schriftlich festgehalten.

2.10 Zuschlagskriterien

WIRTSCHAFTLICHKEIT  Gewichtung 60% 
Wirtschaftlichkeit Produkt (Investition)  Gewichtung 70% von 60% 
Wirtschaftlichkeit Betriebskosten (LCC)  Gewichtung 30% von 60% 
QUALITÄT  Gewichtung 40% 
Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss Lastenheft  Gewichtung 60% von 40% 
Gewähr zur vorgegebenen Termineinhaltung und erwarteten Qualität  Gewichtung 20% von 40% 
Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge  Gewichtung 20% von 40% 
Erläuterungen:  Weitere Details sind in Ziffer 4.5 dieser Publikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2C_Zuschlagskriterien aufgeführt.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten werden nur Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Für das Angebot (Bid Bond): Keine. Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Erfüllungsgarantie, einer erstklassigen und in der Schweiz domizilierten Bank oder Versicherungsgesellschaft. Zahlungsverpflichtungen des Garanten nach SBB – Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.

Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.

Weitere Rahmenbedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen.

3.3 Zahlungsbedingungen

Weitere Bedingungen gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.)

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen).

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER:
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:

- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.

- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.

- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.

- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes zu diesem Zeitpunkt über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.

- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.

- Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen."

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

1.2) PROBLEMANALYSE
Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.

2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.

2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens.

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht

4.) PRÄSENZ

4.1) Präsenz vor Ort
Der Anbieter gewährleistet vor Ort eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service während der ganzen Vertragserfüllung.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
3 Referenzen von erfolgreich durchgeführten Aufträgen von Schiebebühnen in der Schweiz und/oder EU-Länder mit vergleichbarer Komplexität bezüglich Technik, Dauer und Termineinhaltung in Projekten des öffentlichen Verkehrs und / oder in der Schienenfahrzeugindustrie, bei welcher die SBB die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen überprüfen und Auskünfte einholen kann. Die Referenzproduktion muss in den letzten 5 Jahren erstellt worden sein.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04, IRIS certification Rev 0.2 V 2.2 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.1
(*) Beglaubigter Handelsregisterauszug oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars Erfüllungsgarantie, muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
(*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine Vertretung in deutscher Sprache mit einer maximalen Reaktionszeit innert 3 Arbeitstagen vor Ort zur Verfügung steht.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 22.09.2017
Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 11.09.2017  bis  22.09.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN
Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um ab 11.09.2017 bis 22.09.2017 die Unterlagen runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk "Schiebebühne Nord" und „NICHT ÖFFNEN“ in 2-facher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

- AGB SBB für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T), Ausgabe Juli 2017
- AGB SBB für die Instandhaltung von Anlagen, technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-Insta), Ausgabe Juli 2017

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

4.6 Sonstige Angaben

BEGEHUNG (INFOVERANSTALTUNG):
Eine Begehung / Infoveranstaltung findet am 22.09.2017 statt. Treffpunkt ist beim Industriewerk Olten um 14:00 h. Wegen der Komplexität des Beschaffungsvorhabens ist die Teilnahme an der Begehung/Infoveranstaltung obligatorisch.

Die Begehung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Angebote von Anbietern, die nicht an der Begehung teilgenommen haben, werden ohne Weiteres vom Verfahren ausgeschlossen. Die Voranmeldung zur Begehung ist bis am 21.09.2017 14:00 h per E-Mail an roland.schuler@sbb.ch zu richten. Fragen an der Infoveranstaltung und Begehung werden erlaubt. Die Antworten werden protokolliert und schriftlich bis am 29.09.2017 allen potentiellen Anbietern mitgeteilt.

ANMELDUNG OFFERTABGABE
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.