Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
08.09.2017 Publikationsdatum Simap: 08.09.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinderat Gemeinde Windisch
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Windisch Abteilung Planung und Bau,
zu Hdn. von
Roland Schneider, Dohlenzelgstrasse 6,
5210
Windisch,
Schweiz,
Telefon:
056 460 09 60,
E-Mail:
roland.schneider@windisch.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Schulanlage Dohlenzelg - Architektur- und Baumanagementleistungen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ebinger & Kuwatsch Architektur und Städtebau GmbH, Meinrad Lienert Strasse 23,
8003
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
- Name: Laterza Graf Baupartner AG, Beckenhofstrasse 6,
8006
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
Bemerkung: Im Planerteam mit Ebinger Kuwatsch GmbH
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Dem Gewinnerteam der im 2016 öffentlich ausgeschrieben Ideenstudie wurde ein Folgeauftrag in Aussicht gestellt. Der Studienbeitrag „Grosse Mitte“ des Teams Ebinger Kuwatsch überzeugt in architektonischer, städtebaulicher, funktionaler sowie ökonomischer Sicht. Die Weiterverfolgung dieses Beitrags wurde einstimmig empfohlen. Der Gemeinderat hat sich gemäss Beschluss vom 19. Juni 2017 diesen Empfehlungen angeschlossen und beabsichtigt nun, das Projekt mit dem zugehörigen Architekten- und Baumanagementteam in der Projektierungsphase weiterzuverfolgen. Dies ist möglich und sinnvoll: Es liegt ein ausgereiftes und belastbares Ergebnis vor, welches in einer Projektierungsphase direkt weiterbearbeitet und umgesetzt werden kann. Ein weiteres, zeit- und kostenaufwändiges Planerwahlverfahren ist bei diesen Vorgehen nicht notwendig. Mit einem Folgeauftrag ist die Qualität der Weiterbearbeitung gesichert.
Es rechtfertigt sich vorliegend aufgrund der entscheidenden Kriterien „Kosten", „Zeit" und „Qualität“, das Team Ebinger Kuwatsch mit den Planerleistungen Vorprojekt, Bauprojekt bis und mit Baubewilligungsverfahren gemäss SIA Ordnungen 102 (Ausgaben 2014) zu beauftragen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.08.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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