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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 983573
08.09.2017|Projekt-ID 159949|Meldungsnummer 983573|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  08.09.2017
Publikationsdatum Simap: 08.09.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinderat Gemeinde Windisch
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Windisch
Abteilung Planung und Bau,  zu Hdn. von Roland Schneider, Dohlenzelgstrasse 6,  5210  Windisch,  Schweiz,  Telefon:  056 460 09 60,  E-Mail:  roland.schneider@windisch.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schulanlage Dohlenzelg - Architektur- und Baumanagementleistungen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Ebinger & Kuwatsch Architektur und Städtebau GmbH, Meinrad Lienert Strasse 23,  8003  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe
Name: Laterza Graf Baupartner AG, Beckenhofstrasse 6,  8006  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe
Bemerkung: Im Planerteam mit Ebinger Kuwatsch GmbH

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Dem Gewinnerteam der im 2016 öffentlich ausgeschrieben Ideenstudie wurde ein Folgeauftrag in Aussicht gestellt. Der Studienbeitrag „Grosse Mitte“ des Teams Ebinger Kuwatsch überzeugt in architektonischer, städtebaulicher, funktionaler sowie ökonomischer Sicht. Die Weiterverfolgung dieses Beitrags wurde einstimmig empfohlen. Der Gemeinderat hat sich gemäss Beschluss vom 19. Juni 2017 diesen Empfehlungen angeschlossen und beabsichtigt nun, das Projekt mit dem zugehörigen Architekten- und Baumanagementteam in der Projektierungsphase weiterzuverfolgen. Dies ist möglich und sinnvoll: Es liegt ein ausgereiftes und belastbares Ergebnis vor, welches in einer Projektierungsphase direkt weiterbearbeitet und umgesetzt werden kann. Ein weiteres, zeit- und kostenaufwändiges Planerwahlverfahren ist bei diesen Vorgehen nicht notwendig. Mit einem Folgeauftrag ist die Qualität der Weiterbearbeitung gesichert.

Es rechtfertigt sich vorliegend aufgrund der entscheidenden Kriterien „Kosten", „Zeit" und „Qualität“, das Team Ebinger Kuwatsch mit den Planerleistungen Vorprojekt, Bauprojekt bis und mit Baubewilligungsverfahren gemäss SIA Ordnungen 102 (Ausgaben 2014) zu beauftragen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.08.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.