Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
07.09.2017 Publikationsdatum Simap: 07.09.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Informatik Schulen Baselland (IT SBL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft und Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 31,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Software-Pflegevertrag Schul-Netz Basel-Landschaft
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Centerboard AG, Wallstrasse 12,
4051
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gestützt auf § 9 der Vergaberichtlinien VRöB kann ein Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben werden, wenn die Leistungen einzig durch die Vergabe an den ursprünglichen Anbieter mit den zu erbringenden Leistungen kompatibel erbracht werden können.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.09.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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