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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 983831
07.09.2017|Projekt-ID 160012|Meldungsnummer 983831|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  07.09.2017
Publikationsdatum Simap: 07.09.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Informatik Schulen Baselland (IT SBL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft
und Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 31,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Software-Pflegevertrag Schul-Netz Basel-Landschaft

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Centerboard AG, Wallstrasse 12,  4051  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gestützt auf § 9 der Vergaberichtlinien VRöB kann ein Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben werden, wenn die Leistungen einzig durch die Vergabe an den ursprünglichen Anbieter mit den zu erbringenden Leistungen kompatibel erbracht werden können.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.09.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.