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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 983969
04.09.2017|Projekt-ID 160049|Meldungsnummer 983969|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.09.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Personenverkehr P-OP-FSE-SE-SEF,  zu Hdn. von Sarah Arntjen, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 256 16 73,  E-Mail:  sarah.arntjen@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzteile Schiebetritt Flirt

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Dowaldwerke GmbH, Südstrasse 5,  01744  Dippoldiswalde,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der technischen Besonderheiten und technischen Anforderungen bezüglich der Ersatzteile Schiebetritt hat die Vergabe der entsprechenden Arbeiten gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB an den Anbieter gemäss Ziffer 3.2 zu erfolgen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.08.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.