Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.09.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ara region bern ag
Beschaffungsstelle/Organisator: Beat Ammann,
zu Hdn. von
Beat Ammann, Neubrückstrasse 190,
3037
Herrenschwanden,
Schweiz,
Telefon:
031 300 52 52,
Fax:
031 300 52 90,
E-Mail:
beat.ammann@ara-bern.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Planungen Elektrotechnik Biomasse Annahme und Aufbereitungsanlage
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BRA Turbo Ing AG, Industriestrasse 11,
6343
Rotkreuz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 310'100.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Sachverhalt: Die Planung zur Elektrotechnik für eine Biomasse Annahme und Aufbereitungsanlage der arabern erreicht den Schwellenwert des offenen Verfahrens. Nach Artikel 6 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) können Aufträge unter den Voraussetzungen von Artikel 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden.
Entscheid: Der Planungsvertrag für die Elektrotechnik des Projektes „Biomasse Annahme und Aufbereitungsanlage“ erfolgt freihändig.
Begründung: Es handelt sich um Leistungen der Planung/Realisierung einer Pilotanlage zur Biomasse Annahme und Aufbereitung. Dieser Prototyp wird mit Hilfe der BIM Planungsmethode im Projektteam entwickelt, projektiert und erstellt und ist direkt mit den bereits erbrachten Leistungen des Vorprojektes verknüpft und erfordert eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. d, e und f ÖBV.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.08.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
|