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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 985217
14.09.2017|Projekt-ID 154900|Meldungsnummer 985217|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.09.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Führungsstab der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Rodtmattstrasse 110,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Versorgungs- und Rotationsflüge
Los-Nr: 2
Kurze Beschreibung: Das SWISSCOY-Kontingent wird zweimal im Jahr mit je zwei Rotationsflügen (Vorrotation und Hauptrotation) in den Einsatzraum resp. aus dem Einsatzraum zurück in die Schweiz befördert. Dabei werden sowohl Passagiere und Fracht transportiert

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60400000 - Luftverkehr,
60420000 - Gelegenheitsflugverkehr

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Adria Airways d.o.o., Zgornji Brnik 130h,  4210  Brnik-Aerodrom,  Slowenien
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der gestellten Anforderungen gemäss Ausschreibungsunterlagen und wirtschaftlich günstigstes Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.06.2017
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 965445

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.09.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.