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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 985351
13.09.2017|Projekt-ID 151264|Meldungsnummer 985351|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AI  13.09.2017
Publikationsdatum Simap: 13.09.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Feuerwehr Oberegg Reute Feuerwehr Gonten
Beschaffungsstelle/Organisator: Feuerwehr Oberegg Reute,  zu Hdn. von Pascal Breu, Dorfstrasse 17,  9413  Oberegg,  Schweiz,  Telefon:  079 543 06 15,  E-Mail:  feuerwehr@oberegg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

2 Tanklöschfahrzeuge Feuerwehr Gonten und Feuerwehr Oberegg Reute

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144212 - Tanklöschfahrzeuge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Carrosserie Rusterholz AG, Untere Schwandenstrasse 71,  8805  Richterswil,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 749'844.00  bis  813'778.00 

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.02.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt AI, Simap
Meldungsnummer 953191

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.09.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann gestützt auf Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 29. April 2001 (GöB) innert 10 Tagen seit Eröffnung Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Verwaltungsgericht, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell, eingereicht werden. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Beschwerde ist schriftlich abzufassen und im Doppel einzureichen. Sie muss eine gedrängte Darstellung des Sachverhaltes, ein Rechtsbegehren und eine kurze Begründung sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters enthalten. Der Beschwerde ist die angefochtene Verfügung samt allfälligen Beweismitteln beizulegen. Soweit dies nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen.