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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 985717
21.09.2017|Projekt-ID 156952|Meldungsnummer 985717|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  21.09.2017
Publikationsdatum Simap: 21.09.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: KELSAG Kehrichtbeseitigung Laufental-Schwarzbubenland AG
Beschaffungsstelle/Organisator: KELSAG
Kehrichtbeseitigung Laufental-Schwarzbubenland AG,  zu Hdn. von Giuseppe Guanci, Delsbergstrasse 2A,  4253  Liesberg,  Schweiz,  Telefon:  061 775 10 10,  Fax:  061 775 10 11,  E-Mail:  g.guanci@kelsag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Submission Papier und Karton Einsammeln und Transportieren von Papier und Karton im Verbandsgebiet der KELSAG

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen,
90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste,
90511400 - Altpapiersammlung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bieli Transport AG, Baselstrasse 160,  4242  Laufen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 829'362.00 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.06.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 972783

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.09.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.4 Sonstige Angaben

Der Zuschlagsentscheid wurde allen Anbietern am 19.09.2017 per eingeschriebenem Brief mitgeteilt inklusive Rechtsmittelbelehrung.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides angerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.