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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 985827
22.09.2017|Projekt-ID 156077|Meldungsnummer 985827|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  22.09.2017
Publikationsdatum Simap: 22.09.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich,  zu Hdn. von Martin Graf, Stampfenbachstr. 12,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41432593032,  E-Mail:  martin.graf@bd.zh.ch,  URL www.naturschutz.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gebietsbetreuung überkommunale Naturschutzobjekte im Gebiet "Furttal" in den Gemeinden Boppelsen, Buchs (ohne Gheid), Dällikon, Dänikon, Hüttikon, Otelfingen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  92533000 - Dienstleistungen von Naturschutzgebieten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Agrofutura AG, Ackerstrasse,  5070  Frick,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 115.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Fr. / h

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Firma Agrofutura AG erfüllt von allen Angeboten die Zuschlagskriterien am besten.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.06.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 969721

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.09.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.