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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 985909
13.10.2017|Projekt-ID 160601|Meldungsnummer 985909|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.10.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-OP-FSE-SE-SEF,  zu Hdn. von Marc Mona, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 76 331 87 62,  E-Mail:  marc.mona@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Fenstergummis zur Modernisierung IC2000

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Dätwyler Sealing Technologies Deutschland GmbH, Eisenacher Landstrasse 70,  D-99880  Waltershausen,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrages und aus Gründen des Schutzes des geistigen Eigentums kann die Vergabe gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB ausschliesslich an die Anbieterin erfolgen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.09.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.