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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 986409
28.09.2017|Projekt-ID 160751|Meldungsnummer 986409|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.09.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS
Beschaffungsstelle/Organisator: Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS, Tiefenaustrasse 2,  3048  Worblaufen,  Schweiz,  Telefon:  031 925 55 55,  Fax:  031 925 55 66,  E-Mail:  info@rbs.ch,  URL www.rbs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ausbau Bahnhof Bern ABB, Unabhängige Prüfung des Ausführungsprojektes

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71328000 - Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Pöyry Schweiz AG, Herostrasse 12, Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'800'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändiges Verfahren gemäss ÖBV, Art. 7, Ziff.3, Best. f.:
Das Ingenieurbüro Pöyry Schweiz AG hat bisherige Sachverständigen-Leistungen im Rahmen des Auflageprojektes und der Detailprojektierung erbracht. Die Sachverständigen-Arbeit ist weiter zu vertiefen. Um die Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten, geht der Zuschlag für die vertiefte Prüfung im Rahmen der Ausführungsplanung ebenfalls an Pöyry Schweiz AG.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.09.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Rechtsamt der Bau-, Verkehrs und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.