Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.09.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS
Beschaffungsstelle/Organisator: Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS,
zu Hdn. von
Tobias Kobel, Tiefenaustrasse 2, Postfach,
3048
Worblaufen,
Schweiz,
Telefon:
031 925 55 55,
Fax:
031 925 55 66,
E-Mail:
info@rbs.ch,
URL
www.rbs.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Austausch der S-POS Bus und Schalterverkaufsgeräte
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34980000 - Fahrscheine |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Atron
Name: Atron Systems AG, Industriestrasse 4,
9552
Bronschhofen,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 465'311.25 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Verkaufsgeräte sind am bestehenden zentralen Backendsystem S-POS Libero angeschlossen. Der Einsatz eines anderen als eines ATRON-Gerätes wäre äusserst schwierig, da das Gerät die proprietären Schnittstellen und Datenformate abbilden müsste. Dazu wäre eine Freigabe dieser Informationen von ATRON erforderlich, was aus heutiger Beurteilung nicht realistisch ist. Alternativ müsste ein neues, zweites Backendsystem für die C-Geräte eines Drittlieferanten in Betrieb genommen werden, was das Tagesgeschäft erheblich behindern würde und unverhältnismässige Kostensteigerungen wegen den notwendigen technischen Anpassungen zur Folge hätte.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.09.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Rechtsamt der Bau-, Verkehrs und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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