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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 987209
02.10.2017|Projekt-ID 160977|Meldungsnummer 987209|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  02.10.2017
Publikationsdatum Simap: 02.10.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Gossau, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Gossau, Tiefbauamt,  zu Hdn. von Gaëtan Michel, Bahnhofstrasse 25, Postfach,  9201  Gossau,  Schweiz,  Telefon:  071 388 43 90,  E-Mail:  tiefbauamt@stadtgossau.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Stadt Gossau, Tiefbauamt,  zu Hdn. von Gaëtan Michel, Bahnhofstrasse 25, Postfach,  9201  Gossau,  Schweiz,  Telefon:  071 388 43 90,  E-Mail:  tiefbauamt@stadtgossau.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.10.2017
Bemerkungen: gemäss Angaben des Offertformulars

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 27.10.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Stichwort auf Couvert: "Lerchenstrasse Gossau, Erneuerung Kanalisation und Werkleitungen", Einschreiben, Datum Poststempel

1.5 Datum der Offertöffnung:

30.10.2017, Bemerkungen:  nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Lerchenstrasse, Bereich Drosselweg bis Winkelstrasse; Erneuerung Kanalisation, Werkleitungen und Beläge

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

2016-749

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Mischwasserkanal, diverse Werkleitungen, Strassenentwässerung und Beläge werden neu erstellt.

2.7 Ort der Ausführung

9200 Gossau

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.03.2018 und Ende 30.06.2018
Bemerkungen: Muss vor den Sommerferien 2018 fertig ausgeführt sein; Deckbelag im 2019.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Die Bauherrschaft behält sich vor, beim Zuschlag eines Auftrags vom Unternehmen vor Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen einzufordern.

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage

3.5 Bietergemeinschaft

zulässig

3.6 Subunternehmer

zulässig

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 20.10.2017
Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

zu beziehen von folgender Adresse:
Stadt Gossau, Tiefbauamt,  zu Hdn. von Gaëtan Michel, Bahnhofstrasse 25, Postfach,  9201  Gossau,  Schweiz,  Telefon:  071 388 43 90,  E-Mail:  tiefbauamt@stadtgossau.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 02.10.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen werden nur digital per E-Mail gratis abgegeben.

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Amtsblatt des Kantons St.Gallen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.