Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 28.09.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Institut für Mikrobiologie,
zu Hdn. von
Dr. Markus Schlumberger, Vladimir-Prelog-Weg 1-5/10, HCI G425,
8093
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 632 44 88,
Fax:
044 633 12 83,
E-Mail:
schlumberger@micro.biol.ethz.ch,
URL
www.micro.biol.ethz.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Abt. Finanzdienstleistungen,
zu Hdn. von
Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 68/70, SEW E 21,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf@fc.ethz.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.10.2017
- Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.11.2017 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
1x elektronisch als PDF-Datei per E-Mail oder per Post auf CD oder USB-Stick
1.5 Datum der Offertöffnung:- 10.11.2017, Uhrzeit:
10:00
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Durchflusszytometrie Analysegerät
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38430000 - Erkennungs- und Analysegeräte |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- 1 Zellanalysegerät (laser cell analyzer)
2.7 Ort der Lieferung- Institut für Mikrobiologie, ETH Zürich, Vladimir-Prelog-Weg 4, 8093 Zürich, Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 03.01.2018, Ende: 28.02.2018
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Fulfillment of the technical specifications
Gewichtung 400
Software
Gewichtung 50 Options
Gewichtung 100 Price
Gewichtung 400 Service organization
Gewichtung 250
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Die ausgeschriebenen Leistungen spiegeln die exakten Bedürfnisse der Forschungsgruppen wider.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Beginn 03.01.2018 und Ende 28.02.2018
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- gemäss AGB ETH-Bereich
3.4 Einzubeziehende Kosten- gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin.
3.6 Subunternehmer- siehe 3.5
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Englisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Englisch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des ETH Bereiches für die Beschaffung von Gütern, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016
4.3 Begehungen- bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- 1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten: - Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9); - Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (SR 0.822.719.7); - Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9); - Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0); - Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5); - Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1); - Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8); - Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).
2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.
Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|